26/S/0164/HALVGV OFFEN
Für den Standort Halle (Saale) soll ein Dienstleistungsvertrag über den Einlassdienst vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 abgeschlossen werden. Optional kann der Vertrag maximal 3 Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden, insofern durch den Auftraggeber (AG) oder Auftragnehmer (AN) eine Kündigung nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsbeendigung erfolgt. Der Einlassdienst ist für die feste Einsatzplanung mit zwei Personen im Schichtwechsel sowie mit mindestens einer Person für etwaigen Ersatzeinsatz (sog. Springer) vorzusehen. Bei unvorhersehbarer spontaner Abwesenheit eines für den Einlassdienst vorgesehenen Mitarbeiters ist die Ersatz-Besetzung des Einlassdienstes innerhalb von 3 Stunden zu gewährleisten. Die Besetzung erfolgt an allen Werktagen im folgenden Zeitraum: - vom 01.01. bis 31.05. sowie vom 01.09. bis 31.12. eines jeden Jahres montags bis donnerstags von 5.30 Uhr bis 19.30 Uhr - vom 01.01. bis 31.05. sowie vom 01.09. bis 31.12. eines jeden Jahres freitags und an Tagen vor Feiertagen von 5.30 Uhr bis 18.30 Uhr - vom 01.06. bis 31.08. eines jeden Jahres montags bis donnerstags von 5.00 Uhr bis 19.30 Uhr - vom 01.06. bis 31.08. eines jeden Jahres freitags und an Tagen vor Feiertagen von 5.00 Uhr bis 18.30 Uhr - am 23. und 30.12. eines jeden Jahres von 5.30 Uhr bis 18.30 Uhr - am 24. und 31.12. eines jeden Jahres ist die Besetzung des Einlassdienstes nicht erforderlich
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| Los | Leistung | Ausführung |
|---|---|---|
| LOT-0000 | Durchführung Einlassdienst LHW, Standort Halle (Saale) Für den Standort Halle (Saale) soll ein Dienstleistungsvertrag über den Einlassdienst vom 01.01.2027 bis 31.12.2027 abgeschlossen werden. Optional kann der Vertrag maximal 3 Mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden, insofern durch den Auftraggeber (AG) oder Auftragnehmer (AN) eine Kündigung nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsbeendigung erfolgt. Der Einlassdienst ist für die feste Einsatzplanung mit zwei Personen im Schichtwechsel sowie mit mindestens einer Person für etwaigen Ersatzeinsatz (sog. Springer) vorzusehen. Bei unvorhersehbarer spontaner Abwesenheit eines für den Einlassdienst vorgesehenen Mitarbeiters ist die Ersatz-Besetzung des Einlassdienstes innerhalb von 3 Stunden zu gewährleisten. Die Besetzung erfolgt an allen Werktagen im folgenden Zeitraum: - vom 01.01. bis 31.05. sowie vom 01.09. bis 31.12. eines jeden Jahres montags bis freitags von 5.30 Uhr bis 19.30 Uhr - vom 01.06. bis 31.08. eines jeden Jahres montags bis freitags von 5.00 Uhr bis 19.30 Uhr - Die Besetzung des Einlassdienstes am 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres ist nicht erforderlich. | Dez. 2026 – Dez. 2027 |
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