FMZ-2026-50VGV OFFEN
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Die Ausschreibung ist in 1 Lose aufgeteilt; Angebote sind je Los oder für mehrere Lose zulässig.
| Los | Leistung | Ausführung |
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| LOT-0001 | ökologische Baubegleitung Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist die naturschutzkonforme Umsetzung und die Kontrolle der landschaftspflegerischen Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen. Zentrale Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist es darüber hinaus, den Eintritt nicht vorhersehbarer Ereignisse festzustellen und adäquat auf diese zu reagieren. Nicht vorhersehbare Ereignisse können sich sowohl bei der Bauausführung (z. B. besondere Wetterverhältnisse, veränderte Bauzeiten, geänderte Baustraßen - Trassierung) als auch in Natur und Landschaft ergeben (z. B. Ansiedlung von Tieren einer besonders geschützten Art im Baubereich, Ansiedlung von bisher nicht erfassten Tierarten im Baubereich, Änderung Bauablauf). Die öBB soll als beratende Schnittstelle zwischen Bauherrn, zuständiger (Fach-) Behörde, Fachplanung und bauausführenden Firmen fungieren. Die Leistungen der ökologischen Baubegleitung umfassen mindestens die folgenden Aufgaben: Erfassung der Grundlagen - Prüfung zusätzlicher Eingriffsminimierungen; - Prüfung u. Kennzeichnung aller umweltrelevanten Arbeitsschritte im Baustellenablauf-plan; - Erarbeitung einer Zusammenfassung des Pflichtenheftes in Form einer „Anweisung für das Baupersonal“; - Beratung bei fachbezogenen Leistungspositionen, wie Errichtung von Bauzäunen, Einzelbaumschutz, vegetationstechnische Arbeiten, ggf. Anforderung an die Wahl der Baugeräte; - Sichtung der Genehmigungsunterlagen und der darin festgesetzten Vorgaben bezügl. Naturschutz und Landschaftspflege, Arten- und Biotopschutz, Gewässer- und Boden-schutz; - Hinweise zu im weiteren Bauablauf erforderlichen Fachplanern oder Gutachtern. Begleitung der Realisierung des Vorhabens - Jeweils vor Baubeginn: Baufeld sowie angrenzende Bereiche (vorhabenbedingter Wirkraum) entsprechend der festgelegten Bauabschnitte/ -bereiche bzw. des Bauablaufplans durch die öBB auf Artvorkommen kontrollieren, welche einem Schädigungs-, Störungs-, Tötungs- und Verletzungsverbot gemäß des Artenschutzfachbeitrage unterliegen; - Aufklärung der am Bau Beschäftigten und der Bauleitung über Sinn und Zweck von Naturschutzauflagen; - Kennzeichnung von Flächen, die nicht betreten, befahren oder in anderer Weise beeinträchtigt werden dürfen (Tabuzonen); - Kontrolle der Einhaltung und Wirksamkeit von naturschutzfachlichen Nebenbestimmungen sowie Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen; - fortlaufende Optimierung der weiteren Reduzierung von Eingriffen (sofern sich im Bauablauf herausstellen sollte, dass durch Maßnahmen, die bei der bisherigen Planung noch nicht berücksichtigt wurden, die Eingriffsintensität verringern lässt); - Baubegleitung (deren Intensität und Frequenz ist abhängig vom konkreten Einzelfall); - Begleitung der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen, hier insbesondere die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege; - Kontrolle der ordnungsgemäßen Wiederherstellung des Ausgangszustandes von Baustelleneinrichtungen und Baustraßen; - Dokumentation des vollständigen Bauablaufes einschließlich bauvorbereitender Maßnahmen und Rekultivierungsmaßnahmen (Protokolle, Vermerke, Fotodokumentation); - regelmäßige bzw. anlassbezogene Unterrichtung (Vorlage der Protokolle zur ökologischen Baubegleitung) der Planfeststellungsbehörde und der unteren Naturschutzbehörde. Besondere Leistungen - Erstellung Landschaftspflegerische Ausführungsplanung für die Minimierungs-, Gestaltungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen G 1, A 5, A 6 und A 8 (siehe Tabelle 4); - Ergänzung der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP) zur Erstellung der gemäß §§ 9 Abs. 2 ,10 Abs. 2 SächsÖkoVO erforderlichen Daten für das Kompensationsflächenkataster; - Einpflege der planfestgestellten Kompensationsmaßnahmen in das Kompensationsflächenkataster KokaNat zu den Bearbeitungsständen „Planung“ und „Bestand“. Durch den Auftragnehmer ist vor allem die fachliche Begleitung zu folgenden im Landschaftspflegerischen Begleitplan festgelegten Maßnahmen wahrzunehmen. | März 2027 – Juni 2029 |
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